Praxis Dr. Sarrazin, Reitzensteinstraße 20, 45657 Recklinghausen, Telefon 02361 183309, Fax 02361 900219, info@zahnarzt-sarrazin.de

Teilzeitberufsausbildung

Teilzeitberufsausbildung
Was ist Teilzeitberufsausbildung?

Bei einer Ausbildung in Teilzeit werden die Auszubildenden bis zu 75% der normalen Regelarbeitszeit, d.h. 21 Stunden in der Woche in meiner Praxis beschäftigt. Dies entspricht in etwa einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden. Wir versuchen in der Regel den Auszubildenen einen Arbeitsrahmen zu ermöglichen, der mit ihren Verpflichtungen als Mutter entgegenkommt. Als wir die ersten Frauen in Teilzeit ausgebildet haben, mussten sie die fehlenden 25 % der Regelarbeitszeit am Ende der Ausbildung anhängen, d.h. aus 3 Ausbildungsjahren wurden 4. Das hat sich in der Praxis als schwierig herausgestellt. Die Berufsschulzeit endete nach 3 Jahren, in welches Schuljahr sollten diese Frauen gehen, sie hatten ja den Schulstoff schon erlernt.  Die Verlängerung der Ausbildungszeit ist seit der Reform des Berufsbildungsgesetzes im April 2005 nicht mehr dringend erforderlich, wenn der Anteil der betrieblichen Ausbildungszeit mindestens 75% beträgt.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Vergütung beträgt bei einer Regelarbeitszeit von 75% analog 75% des normalen Ausbildungsgehalts und wird vom Betrieb getragen.

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 75 % verlangen die Kammern in der Regel keine Verlängerung der Ausbildungsdauer. Gerne bieten wir Ihnen persönliche Beratung zur Eintragung eines Ausbildungsverhältnisses in Teilzeit an.
 

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